Wirbelsäulenzentrum Würzburg

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Organisatorisches

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung wichtiger Punkte, die Ihnen eine erste Orientierung bieten sollen oder bei denen wir um Beachtung bitten. Leider können wir Sie an dieser Stelle nur in allgemeiner Form informieren. Scheuen Sie sich deshalb bitte nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihre Fragen nicht oder nicht in der gewünschten Klarheit beantwortet werden.

Termine

Termine mit uns vereinbaren Sie am besten telefonisch. Alternativ können Sie gerne auch per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen oder unser Kontaktformular in Anspruch nehmen. Für technisch versierte Patienten haben wir eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation eingerichtet. Informationen dazu haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Aus organisatorischen Gründen möchten wir Sie herzlich bitten, vor Ihrem Besuch unserer Praxis immer einen Termin zu vereinbaren.

Unsere Kontaktdaten können Sie hier als digitale Visitenkarte in Ihr Adressbuch übernehmen.

Telefonische Erreichbarkeit

Sie erreichen uns werktags unter der Telefonnummer +49 (0)931 417910 zu folgenden Zeiten:

Montag
08:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:30 Uhr
Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

Notfall

Außerhalb der Sprechzeiten bzw. in Notfällen erreichen Sie uns über den fachärztlichen Rufdienst der Rotkreuzklinik Würzburg unter +49 (0)931 30920.

Standort und Anreise

Das Wirbelsäulenzentrum Würzburg befindet sich im Zentrum der Stadt, unweit des Bahnhofs, der Residenz und der historischen Altstadt. Sie finden unsere Praxis im Ärztehaus in der Schweinfurter Straße 1, 97080 Würzburg. Der Zugang ist barrierefrei.

Informationen zu Standort und Anreise haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Sprechstunden

Um Ihnen eine rasche und heimatnahe medizinische Beratung bieten zu können, sind wir mit unseren Sprechstunden in Würzburg und sieben weiteren Standorten vertreten: Sie finden uns auch in Schweinfurt, Lohr am Main, Karlstadt, Bad Kissingen, Bad Windsheim, Neustadt an der Aisch und Uffenheim.

Informationen zu den Standorten, an denen wir Sprechstunden anbieten, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Kliniken

Um Ihnen eine optimale und möglichst heimatnahe medizinische Versorgung bieten zu können, kooperieren wir mit Kliniken, Praxen und sonstigen Einrichtungen. Im Rahmen dieser Kooperationen sind wir in Würzburg und vier weiteren Standorten vertreten: Sie finden uns in Lohr am Main, Schweinfurt, Bad Windsheim und Bad Kissingen.

Da die Modalitäten der Aufnahme bei den mit uns kooperierenden Partnern unterschiedlich sind, besprechen wir das Vorgehen in jedem Fall zunächst mit Ihnen. Auf den nachfolgenden Merkblättern haben wir vorab schon einmal alle wichtigen generellen Informationen zusammengefasst, die Sie benötigen, wenn Ihnen eine stationäre operative Behandlung bevorsteht:

Merkblätter stationäre operative Behandlung

Rotkreuzklinik Würzburg
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Clinic Excelsior in Würzburg
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Klinikum Main-Spessart Lohr
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Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt
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Klinik Bad Windsheim
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Helios St. Elisabeth-Krankenhaus Bad Kissingen
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Informationen zu den Standorten, an denen wir diagnostisch und operativ tätig sind, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Erforderliche Unterlagen

Wir möchten Sie bitten, zu jedem Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte) sowie Bilder, Befunde, Medikamentenpläne, Allergiepässe, Implantatausweise etc. mitzubringen.

Bescheinigungen und Atteste

Wenn Sie Bescheinigungen, Atteste oder ähnliches benötigen, teilen Sie uns dies möglichst bei der Anmeldung mit. Arbeitsunfähigkeitsbescheingungen kann prinzipiell jeder behandelnde Arzt ausstellen, zusenden dürfen wir Ihnen diese leider nicht.

Heilmittelverordnung

Wir unterliegen bei der Verordnung von Heilmitteln einer strengen Heilmittelverordnung und einer Budgetierung. Das bedeutet, dass es sowohl für den Patienten Höchstmengen der Verordnung gibt als auch für den verordnenden Arzt. Werden die Höchstmengen überschritten, ist die Krankenkasse nicht leistungspflichtig bzw. kann die Kosten vom Arzt im Rahmen eines Regresses zurückfordern.

Verordnungen außerhalb des Regelfalles müssen sehr speziell begründet werden und bringen ebenfalls die Gefahr der Rückforderung mit sich.

Langzeitverordnungen werden nur nach sehr engen Kriterien durch die Krankenkassen genehmigt und müssen individuell beantragt werden.

Eine Zusendung von Verordnungen ist nicht zulässig, da wir die Begründung für jede Verordnung mit einer zumindest kurzen Befragung und Inaugenscheinnahme bzw. Untersuchung belegen müssen.

Rehabilitation

Maßnahmen zur Rehabilitation werden in der Klinik vom jeweiligen Sozialdienst, ansonsten durch Ihren Hausarzt, gelegentlich auch durch uns beantragt.