Wirbelsäulenzentrum Würzburg

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Organisatorisches

Im Fol­gen­den fin­den Sie eine Auf­stel­lung wich­ti­ger Punk­te, die Ihnen eine erste Ori­en­tie­rung bie­ten sol­len oder bei denen wir um Be­ach­tung bit­ten. Lei­der kön­nen wir Sie an die­ser Stel­le nur in all­ge­mei­ner Form in­for­mie­ren. Scheu­en Sie sich des­halb bitte nicht, uns zu kon­tak­tie­ren, wenn Ihre Fra­gen nicht oder nicht in der ge­wünsch­ten Klar­heit be­ant­wor­tet wer­den.

Termine

Ter­mi­ne mit uns ver­ein­ba­ren Sie am bes­ten te­le­fo­nisch. Al­ter­na­tiv kön­nen Sie gerne auch per E-Mail Kon­takt mit uns auf­neh­men oder unser Kon­takt­for­mu­lar in An­spruch neh­men. Für tech­nisch ver­sier­te Pa­ti­en­ten haben wir eine ver­schlüs­sel­te E-Mail-Kom­mu­ni­ka­ti­on ein­ge­rich­tet. In­for­ma­tio­nen dazu haben wir Ihnen hier zu­sam­men­ge­stellt.

Un­se­re Kon­takt­da­ten kön­nen Sie hier als di­gi­ta­le Vi­si­ten­kar­te in Ihr Adress­buch über­neh­men.

Terminabsagen

Es kann immer etwas da­zwi­schen­kom­men: Soll­ten Sie einen ge­plan­ten Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen oder wol­len, bit­ten wir Sie drin­gend, uns te­le­fo­nisch oder per E-Mail zu be­nach­rich­ti­gen.

Telefonische Erreichbarkeit

Sie er­rei­chen uns werk­tags unter der Te­le­fon­num­mer +49 (0)931 417910 zu fol­gen­den Zei­ten:

Montag
08:00 - 17:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 17:30 Uhr
Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

Notfall

Au­ßer­halb der Sprech­zei­ten bzw. in Not­fäl­len er­rei­chen Sie uns über den fach­ärzt­li­chen Ruf­dienst der Rot­kreuz­kli­nik Würz­burg unter +49 (0)931 30920.

Standort und Anreise

Das Wir­bel­säu­len­zen­trum Würz­burg be­fin­det sich im Zen­trum der Stadt, un­weit des Bahn­hofs, der Re­si­denz und der his­to­ri­schen Alt­stadt. Sie fin­den un­se­re Pra­xis im Ärz­te­haus in der Schwein­fur­ter Stra­ße 1, 97080 Würz­burg. Der Zu­gang ist bar­rie­re­frei.

In­for­ma­tio­nen zu Stand­ort und An­rei­se haben wir Ihnen hier zu­sam­men­ge­stellt.

Sprechstunden

Um Ihnen eine ra­sche und hei­mat­na­he me­di­zi­ni­sche Be­ra­tung bie­ten zu kön­nen, sind wir mit un­se­ren Sprech­stun­den in Würz­burg und acht wei­te­ren Stand­or­ten ver­tre­ten: Sie fin­den uns auch in Schwein­furt, Lohr am Main, Karl­stadt, Bad Kis­sin­gen, Bad Winds­heim, Neu­stadt an der Aisch, Uf­fen­heim und Wert­heim.

In­for­ma­tio­nen zu den Stand­or­ten, an denen wir Sprech­stun­den an­bie­ten, haben wir Ihnen hier zu­sam­men­ge­stellt.

Kliniken

Um Ihnen eine op­ti­ma­le und mög­lichst hei­mat­na­he me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung bie­ten zu kön­nen, ko­ope­rie­ren wir mit Kli­ni­ken, Pra­xen und sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen. Im Rah­men die­ser Ko­ope­ra­tio­nen sind wir in Würz­burg und vier wei­te­ren Stand­or­ten ver­tre­ten: Sie fin­den uns in Lohr am Main, Schwein­furt, Bad Winds­heim und Bad Kis­sin­gen.

Da die Mo­da­li­tä­ten der Auf­nah­me bei den mit uns ko­ope­rie­ren­den Part­nern un­ter­schied­lich sind, be­spre­chen wir das Vor­ge­hen in jedem Fall zu­nächst mit Ihnen. Auf den nach­fol­gen­den Merk­blät­tern haben wir vorab schon ein­mal alle wich­ti­gen ge­ne­rel­len In­for­ma­tio­nen zu­sam­men­ge­fasst, die Sie be­nö­ti­gen, wenn Ihnen eine sta­tio­nä­re ope­ra­ti­ve Be­hand­lung be­vor­steht:

Merkblätter stationäre operative Behandlung

Rotkreuzklinik Würzburg
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Clinic Excelsior in Würzburg
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Klinikum Main-Spessart Lohr
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Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt
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Klinik Bad Windsheim
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Helios St. Elisabeth-Krankenhaus Bad Kissingen
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In­for­ma­tio­nen zu den Stand­or­ten, an denen wir dia­gnos­tisch und ope­ra­tiv tätig sind, haben wir Ihnen hier zu­sam­men­ge­stellt.

Erforderliche Unterlagen

Wir möch­ten Sie bit­ten, zu jedem Ter­min Ihre elek­tro­ni­sche Ge­sund­heits­kar­te (Kran­ken­ver­si­cher­ten­kar­te) sowie Bil­der, Be­fun­de, Me­di­ka­men­ten­plä­ne, All­er­gie­päs­se, Im­plan­tat­aus­wei­se etc. mit­zu­brin­gen.

Bescheinigungen und Atteste

Wenn Sie Be­schei­ni­gun­gen, At­tes­te oder ähn­li­ches be­nö­ti­gen, tei­len Sie uns dies mög­lichst bei der An­mel­dung mit. Ar­beits­un­fä­hig­keits­be­schein­gun­gen kann prin­zi­pi­ell jeder be­han­deln­de Arzt aus­stel­len, zu­sen­den dür­fen wir Ihnen diese lei­der nicht.

Heilmittelverordnung

Wir un­ter­lie­gen bei der Ver­ord­nung von Heil­mit­teln einer stren­gen Heil­mit­tel­ver­ord­nung und einer Bud­ge­tie­rung. Das be­deu­tet, dass es so­wohl für den Pa­ti­en­ten Höchst­men­gen der Ver­ord­nung gibt als auch für den ver­ord­nen­den Arzt. Wer­den die Höchst­men­gen über­schrit­ten, ist die Kran­ken­kas­se nicht leis­tungs­pflich­tig bzw. kann die Kos­ten vom Arzt im Rah­men eines Re­gres­ses zu­rück­for­dern.

Ver­ord­nun­gen au­ßer­halb des Re­gel­fal­les müs­sen sehr spe­zi­ell be­grün­det wer­den und brin­gen eben­falls die Ge­fahr der Rück­for­de­rung mit sich.

Lang­zeit­ver­ord­nun­gen wer­den nur nach sehr engen Kri­te­ri­en durch die Kran­ken­kas­sen ge­neh­migt und müs­sen in­di­vi­du­ell be­an­tragt wer­den.

Eine Zu­sen­dung von Ver­ord­nun­gen ist nicht zu­läs­sig, da wir die Be­grün­dung für jede Ver­ord­nung mit einer zu­min­dest kur­zen Be­fra­gung und In­au­gen­sch­ein­nah­me bzw. Un­ter­su­chung be­le­gen müs­sen.

Rehabilitation

Maß­nah­men zur Re­ha­bi­li­ta­ti­on wer­den in der Kli­nik vom je­wei­li­gen So­zi­al­dienst, an­sons­ten durch Ihren Haus­arzt, ge­le­gent­lich auch durch uns be­an­tragt.